Hund gesichert? |
Als Autofahrer bist du in Deutschland dazu verpflichtet, deine vierbeinige Begleitung so zu sichern, dass sie sich nicht unkontrolliert im Auto bewegen kann. Sollte die Polizei doch etwas an deiner Sicherung auszusetzen haben, kann das für dich ein Bußgeld in Höhe von 35 bis zu 75 Euro bedeuten. Wenn dein Begleiter dich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erwarten dich zusätzlich nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, sondern auch ein Punkt in Flensburg.
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
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